Die “Längstzüger” Bedingung stammt schon aus dem Jahr 1913 und wurde von Thomas R. Dawson (wem sonst??) erfunden; sie wird im Schwalbe-Lexikon so definiert: “Von den normal möglichen Zügen unter Beachtung von Schachgeboten und illegalen Selbstschachs muss Schwarz den geometrisch jeweils längsten Zug machen; zwischen gleichlangen Längstzügen kann er frei wählen…”
Diese Bedingung wird häufig zusammen mit Selbstmatts angewendet, führt aber auch bei Retroaufgaben zu interessanten Effekten — hier wird natürlich angenommen, dass die Bedingung auch schon in den letzten Zügen vor Erreichen der Diagrammstellung galt.
Versucht euch heute doch einmal an dem Verteidigungsrückzüger-Wenigsteiner; die Lösung veröffentliche ich hier wie immer in einer Woche.
Die Schwalbe 1933
#1 vor 2 Zügen, VRZ Proca, Längstzüger (3+1)
Die drei anderen, gleichzeitig vom Autor veröffentlichten Längstzüger-Procas waren nebenlösig, in der Schwalbe hieß es 1934 dazu: “Das neue Gebiet ist mit Wolfsgruben durchsetzt und Fußangeln gespickt!”; die NL-Gefahr ist riesig.
Delightful elegance.
Unfortunately, Wolfgang Dittmann found a dual in the retroplay.
The dual that Dittmann mentions is (IMO) the solution, since no uncapture results in an illegal position (no black last move).
Oops. Nonsense of course, since Kg8(x)h8 is possible.
Statt die Retroanalyse nur auf die “letzten Zügen vor Erreichen der Diagrammstellung” zu beziehen, kann man auch verlangen, die Längstzüger-Probleme dadurch zu legalisieren, daß man sie sogar aus der Partieanfangsstellung erspielt. Hans Selb hat diese Art von Legalitätsnachweis nicht nur für Längstzüger-Probleme, sondern sogar für Doppellängstzüger-Probleme zu führen versucht – und war erstaunlich oft erfolgreich! Siehe dazu: Hans Selb, “Ästhetik und Ornamentik im Schachproblem (Aachen 2000), bes. S. 113-119 (u.a. “Legale und illegale Längstzüger” und “Retroanalyse im Doppellängstzüger”).