31.07.22: Vergessene Lösung nachgetragen…
Heute möchte ich euch wieder eine spezielle Idee der Retroanalyse anhand einer Aufgabe vorstellen, die ich in der neuesten Ausgabe von Problemas wiederentdeckt hatte: Es geht um die Zulässigkeit von en passant Schlägen. „Da ist doch alles klar“, könnte man sagen: „Wenn der Doppelzug eines Bauern als letzter Zug eindeutig nachweisbar ist, ist dieser Spezialschlag zulässig — sonst halt nicht!“
Wolobujew-60 Turnier 2018, 2. ehrende Erwähnung
h#2,5 a posteriori (11+14)
Also ein Hilfsmatt in zweieinhalb Zügen: Weiß beginnt im Vorwärtsspiel und setzt mit Unterstützung des Schwarzen matt. Wenn wir nachweisen könnten, dass g7-g5 der letzte schwarze Zug gewesen wäre, gibt es ein paar Matts, z.B. 1.– fxg6 ep 2. Td8 g7 3.Td7 g8=T/D#.
Aber natürlich können wir im Diagramm nicht nachweisen, dass unser Wunschzug auch der letzte des Schwarzen gewesen ist; der könnte auch Ta4-a8 gewesen sein. Doch halt!